Der Verein führt den Namen „Igelhilfe Wilhelmsdorfer Stachelritter e.V.“
Sitz des Vereins ist Wilhelmsdorf.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des
Tierschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Rettung, Pflege und Auswilderung von Igeln.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Das Geschäftsjahr ist vom 01.01. bis 31.12.
Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand und
b) die Mitgliederversammlung
Es findet mindestens eine Mitgliederversammlung im Jahr statt. Zur Versammlung lädt die Vorstandschaft mindestens 2 Wochen vorab schriftlich ein. Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation (z.B. per Telefon oder Videokonferenz) oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz/anderen Medien/Telefon durchgeführt werden. Ob die Mitgliederversammlung in einer Sitzung oder im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz/anderen Medien/Telefon durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand.
Jede Person hat je ein Stimmrecht.
Anträge können in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn sie mindestens 7 Tage vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden eingegangen sind.
Der Mitgliederversammlung ist vorbehalten:
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Zur Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Auflösung des Vereins und die Zweckänderung des Vereins bedarf eine Mehrheit von 9/10 der
abgegebenen gültigen Stimmen.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung geltend entsprechend. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angaben von Zweck und Gründen beim Vorstand beantragt wird.
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer auf die Dauer von vier Jahren. Die Finanzbelege des Vereins werden von den Kassenprüfern überprüft und bei der Mitgliederversammlung wird darüber Bericht erstattet.
Die Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung werden protokollarisch festgehalten und die Protokolle werden vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.
Die Auflösung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 9 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, werden der 1. und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren des Vereins.
Der Verein wurde an der Gründungsversammlung am 23.09.2022 in Wilhelmsdorf gegründet.
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister am Amtsgericht Fürth in Kraft.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
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